Opferhilfe
| BENEFO-STIFTUNG |
Die Fachstelle Opferhilfe Thurgau
ist Anlauf- und Koordinationsstelle im Bereich der Opferhilfe. Trägerin ist die Benefo-Stiftung in Frauenfeld. Sie führt die Beratungsstelle im Auftrag des Kantons Thurgau. Die Fachstelle Opferhilfe ist aufgegliedert in die Opferhilfe für Erwachsene und die Opferhilfe für Kinder und Jugendliche.
Das Departement für Justiz und Sicherheit
beurteilt gestützt auf § 17 der kantonalen Strafprozessordnung und auf Antrag der Opferberatungsstelle Begehren um Soforthilfe und längerfristige Hilfe gemäss Artikel 13 OHG und entscheidet über die Geltendmachung von Rückgriffsforderungen gemäss Art. 7 OHG.
Die Strafgerichte (Bezirksgerichte)
sind gestützt auf § 10a StPO zuständig für die Beurteilung von Entschädigungs- und Genugtuungsansprüchen gemäss Art. 19 bis 29 OHG.
Rechtsgrundlagen zur Opferhilfe
(Totalrevision in Kraft getreten am 1. Januar 2009)
- kantonale Strafprozessordnung (StPO; RB 312.1)
Informationen zur Opferhilfe:
